Mandat

Ihre Rechtsanwältin

in Waldshut - Tiengen

... seit 2005

Rechtsanwältin

Manuela Rienäcker-Täsch


Die Mandatsbedingungen:


  • Die Leistungen der Rechtsanwältin Manuela Rienäcker-Täsch (nachfolgend „Rechtsanwältin“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.


  • Seitens der Rechtsanwältin ist eine Berufs- Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden, deren Versicherungssumme sich auf 250.000 € beläuft.


  • Die Parteien vereinbaren, dass die Rechtsanwältin im Fälle eines von ihr infolge einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schadens lediglich und höchstens bis zu einem Betrag von 250.000 € haftet.


  • Rechnungen der Rechtsanwältin sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.


  • Der Mandant/die Mandantin leistet bei Auftragserteilung einen angemessenen Vorschuss.


  • Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des Mandanten/der Mandantin gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der Kostenansprüche der beauftragten Rechtsanwältin an diese abgetreten.


  • Der Mandant/die Mandantin ist von der Rechtsanwältin darauf hingewiesen worden, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz keine Kostenerstattung stattfindet und er/sie auch keine Entschädigung wegen der ihm/ihr im Zusammenhang mit der Prozessführung entstandenen Zeitversäumnis erhält.


  • Gegen die Honoraransprüche der Rechtsanwältin ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig feststellten Forderungen zulässig.


  • Im Falle mehrerer Mandanten haften diese gesamtschuldnerisch für die Honorarforderung der Rechtsanwältin.

Die Gebühren:


Rechtsanwaltsgebühren


Sicher kennen Sie den Satz „Rechtsanwälte sind doch viel zu teuer!“. Wie so oft entspricht ein Vorurteil nur zur Hälfte der Wahrheit.Richtig ist, dass ein Besuch beim Rechtsanwalt etwas kostet. Manche mögen denken, nach einer Beratung beim Rechtsanwalt hat man ja gar nichts in der Hand – wie z.B. nach einem Hausbau.

Aber ein rechtlicher Rat führt sehr oft dazu Geld zu sparen oder aber Geld zu erhalten. Darüber hinaus erhält der Ratsuchende Gewissheit über seine rechtliche Situation und kann sein Leben danach gestalten. Auch sehr persönliche Dinge, wie die elterliche Sorge oder eine Ehescheidung, können mit Hilfe eines Rechtsanwalts geregelt werden.


Der Gesetzgeber hat dem Rechtsanwalt und dem Ratsuchenden ein Gesetz zur Regelung der Gebühren an die Hand gegeben – das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – kurz „RVG“.

Das Gesetz regelt die Höhe der Gebühren und diese richten sich nach dem Wert der Sache. Für Streitigkeiten mit einem geringen Wert zahlt der Mandant eine geringere Gebühr als für Streitigkeiten mit einem höheren Wert.


Für die außergerichtliche Geltendmachung von Forderungen erhält ein Rechtsanwalt zum Beispiel, (jeweils zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer):

bei einer Höhe der Forderung von 100 €uro >>> 32,50 € <<< oder bei

bei einer Höhe der Forderung von 1000 €uro >>> 110,50 € <<<.


Das entspricht der Geschäftsgebühr von 1,3.


Je nachdem ob der Mandant lediglich einer Beratung, einer außergerichtlichen oder einer gerichtlichen Vertretung bedarf, sind die Gebührenhöhen unterschiedlich. Eine Beratung kostet z.B. maximal 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer.


Das RVG erlaubt dem Rechtsanwalt mit seinen Mandanten auch Honorarvereinbarungen abzuschließen. Sollte dies notwendig erscheinen, werde ich mit meinen Mandanten darüber reden.


Ich mache es mir zur Aufgabe, den Mandanten vor Übertragung des Mandats über die Höhe der zu erwartenden Gebühren aufzuklären. Nur dann erleben sowohl der Mandant als auch die Kanzlei keine bösen Überraschungen.

Copyright @ NeTTeC

Manuela Rienäcker-Täsch


Ihre Rechtsanwältin


Friedrichstraße 6

79761 Waldshut-Tiengen

Telefon: 07751 / 1611

E-Mail: info@ra-rienaecker-taesch.de

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